Anbieter-Datei

Für die Bereiche Unternehmensberatung, IKT-Projekte, Wirtschaftsprüfung und Rechtsberatung sowie Agenturleistungen steht den öffentlichen Auftraggebern eine Anbieter-Datei zur Verfügung. Potenzielle Bieter geben dort ihr Leistungsprofil bekannt, d.h. je nach Projektaufgabe können öffentliche Auftraggeber diese Unternehmen selektieren und mit Ihnen im Vorfeld einer Ausschreibung in Kontakt treten oder für beschränkte Verfahren und freihändige Vergaben eine Vorauswahl treffen.

Die Selektionen in dieser Datei und die Nutzung des Ausschreibungsarchivs mit allen Ausschreibungen der letzten 5 Jahre aus den oben genannten Bereichen sind für öffentliche Auftraggeber kostenfrei. Damit lassen sich insbesondere für kommunale Auftraggeber, die seltene Projektthemen ausschreiben, ähnliche Aktivitäten anderer Vergabestellen auffinden. Eine diesbezügliche Kontaktaufnahme kann dann hilfreich sein.

Auch für potenzielle Bieter bleibt die Aufnahme in die Anbieter-Datei kostenlos. Dafür sind 2 Schritte notwendig:

  1. Pro Unternehmen muss ein persönlicher Ansprechpartner aus dem anbietenden Unternehmen mit seiner Mail-Adresse hinterlegt sein und
  2. der Ansprechpartner hat das voreingestellte Leistungsprofil seines Unternehmens kontrolliert und gegebenenfalls korrigiert.

Erst danach wird die Präsenz in der Anbieter-Datei von der Agentur frei geschaltet und das Portfolio des Unternehmens wird für die öffentlichen Auftraggeber sichtbar und das Unternehmen ist selektierbar. Bei Eingabe einer bestimmten Projektaufgabe durch den öffentliche Auftraggeber erscheinen die gespeicherten Unternehmen in der Bieterliste.

Nach der Überprüfung und Freigabe des Leistungsprofils werden an die hinterlegte persönliche Mailadresse des Unternehmens wöchentliche Projektlisten mit Kurzbeschreibungen der Ausschreibungen gesandt, die zum Profil des Unternehmens passen.

Der Verbleib des Unternehmens in der Anbieter-Datei und die wöchentlichen Projektlisten bleiben kostenfrei und werden zu keiner Zeit in ein kostenpflichtiges Abonnement überführt. Erst wenn der Ansprechpartner die vollständigen Ausschreibungstexte anfordert, kann er bei weiterem Interesse die kostenpflichtige, regelmäßige Bereitstellung dieser Informationen vereinbaren (dafür ist ein separates Angebot anzufordern).